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Feuerwehr-Alltag
Die Alarmierung der Feuerwehr und der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt aus der Rettungsleitstelle. Diese entscheidet aufgrund der Angaben des Melders Art und Umfang der Alarmierung. Grundlage ist hierfür die sog. Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Um keine wertvolle Zeit durch Nachalarmierungen zu verlieren, geht man immer erst einmal vom größten Ausmaß aus. Da sich der Umfang eines Einsatzes oft erst an der Einsatzstelle feststellen lässt, kann es sein, das mehr Einsatzfahrzeuge und -kräfte an der Einsatzstelle sind wie benötigt werden. Gerade am Tage ist es im Landkreis Lüchow-Dannenberg wichtig, "größer" zu alarmieren, da doch viele Kamerad*innen außerhalb arbeiten und eben nicht immer zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass kleinere Ortsfeuerwehren oft einen "Ausrückeverbund" geschlossen haben - hier rücken dann IMMER 2-3 Feuerwehren gleichzeitig aus, um so genügend Personal an der Einsatzstelle zu haben.
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften betreiben müssen. In einigen wenigen Städten mit unter 100.000 Einwohnern wird ungeachtet dieser Regelung dennoch eine Berufsfeuerwehr betrieben (bspw. Wismar) Die Größe der Berufsfeuerwehr richtet sich nach der Anzahl der Einwohner der jeweiligen Stadt. Die Berufsfeuerwehr besteht aus hauptamtlichen Mitarbeitern, die im Schichtdienst eine Feuerwache ständig besetzen, auf Einsätze warten und allgemeine Aufgaben im Rahmen des Wachbetriebes ausüben (z.B. in der Schlauchwäsche, der Fahrzeugwartung oder in der Verwaltung). Das ist ihr Beruf, dafür werden sie bezahlt.
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg haben wir ausschließlich Freiwillige Feuerwehren. Unsere Feuerwehrhäuser sind in der Regel nicht besetzt. Nach Eingang eines Notrufes werden wir über die Rettungsleitstelle alarmiert uns begeben uns dann -egal wo wir uns grade befinden- zum Feuerwehrhaus. Dort besetzen wir dann die Fahrzeuge und rücken zum Einsatz aus. Arbeiten wie Fahrzeugwartung, Geräteinstandhaltung und Verwaltung werden uns hier oft durch hauptamtliche Mitarbeiter der Samtgemeinde-Verwaltungen und in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) abgenommen, dennoch bleibt auch für die ehrenamtlichen Kräfte genug zu tun. Freiwillige Feuerwehrleute leisten diesen Dienst für die Gesellschaft ehrenamtlich, werden dafür also nicht entlohnt.
Das primäre Alarmierungsmittel in Lüchow-Dannenberg ist die Sirene. Diese werden monatlich überprüft, lösen zuverlässig aus und "rufen" die Feuerwehrleute zum Gerätehaus. Zusätzlich sind viele Einsatzkräfte der Feuerwehr mit Digitalen Meldeempfängern ausgestattet. Das sind kleine Geräte, die von der Leitstelle alarmiert werden können. Der Melder signalisiert mittels eines akustischen Signals und Vibration einen Alarm und zeigt auf einem kleinen Display wichtige Informationen zu dem Einsatz an.
Ergänzend werden die Feuerwehrleute in Lüchow-Dannenberg per SMS bzw. eine Alarmierungs-App über einen Einsatz informiert. Führungskräfte erhalten zudem weitere Informationen per E-Mail - dies geschieht alles zeitgleich und nahezu automatisch, sodass keine unnötige Zeit verloren geht.
Wir verstehen solch kritische Fragen durchaus, möchten aber kurz den Hintergrund erläutern.
Die Kombination von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn, zeigt unsere Sonder- und Wegerechte an und signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass "höchste Eile" geboten ist. Dies dürfen wir nur, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben dann sofort freie Bahn zu schaffen. Blaues Blinklicht alleine hat lediglich eine warnende Wirkung. Wir sind also gesetzlich verpflichtet, von Anfang bis Ende der Einsatzfahrt Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden.
Nur so kommen wir sicher und zügig zum Einsatzort, wo unsere Hilfe dringend benötigt wird - wir verwenden die Nacht auch lieber zum schlafen und weniger gern zum "Lärm machen", aber manchmal geht es eben nicht anders.
Der abgesetzte Notruf wird in der Rettungsleitstelle Lüchow-Dannenberg im Lüchower Kreishaus entgegen genommen. Da wir eine Freiwillige Feuerwehr sind, ist unser Feuerwehrhaus nicht ständig besetzt. Die Alarmierung der Leitstelle erreicht uns Feuerwehrleute also Zuhause, beim Familienessen, im Bett, auf der Arbeit oder auch beim Einkaufen. Notfälle halten sich in der Regel an keinen Zeitplan oder Terminkalender. Wir müssen uns dann so schnell wie möglich zum Feuerwehrhaus begeben.
Wir haben aber weder Blaulicht noch Einsatzhorn in unseren Privat-PKW's und somit kein Wegerecht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen uns nicht vorbei lassen oder freie Bahn schaffen. Also halten wir uns an die geltenden Vorschriften. Vom Feuerwehrhaus wird dann gemeinsam mit Feuerwehrfahrzeugen die Einsatzstelle angefahren. Trotz all dieser Umstände gelingt es der Feuerwehr in Lüchow-Dannenberg nach 8-10 Minuten an jeder Einsatzstelle im Landkreis einzutreffen - zumindest mit dem ersten Fahrzeug und den ersten Kräften. Leider kommt es einem wesentlich länger vor, wenn man händeringend auf Hilfe wartet.
Je nach Art des Einsatzes braucht man manchmal gerade in der Anfangsphase eines Einsatzes eine große Anzahl an Einsatzkräften. So muss die Einsatzstelle gesichert werden, Gerätschaften in Stellung gebracht und Schlauchleitungen verlegt werden. In der Endphase, wenn es um Rückbau- und Aufräumarbeiten geht, werden ebenfalls wieder alle Einsatzkräfte benötigt. Außerdem hat jeder Platz auf dem Fahrzeug eine bestimmte Aufgabe und die Einsatzkräfte werden nur entsprechend ihrer "vorgegebenen" Aufgabe eingesetzt. Gibt es für ein Fahrzeug also keinen Auftrag, verbleiben die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle in Bereitschaft.
Bis die ersten Kräfte vor Ort sind, gehen wir immer vom schlimmsten Fall aus. Erst wenn die ersten Kräfte an der Einsatzstelle angekommen sind und die Lage fachgerecht beurteilt werden konnte, können nachfolgende Kräfte abbestellt oder die Dringlichkeit reduziert werden. So heißt es für uns oft durch die erst-eintreffenden Kameradinnen und Kameraden "keine weiteren Kräfte nötig", woraufhin meist ein "Abbruch für alle anrückenden Kräfte" von der Leitstelle folgt. In dem Moment haben wir natürlich keine Wegerechte mehr und machen die Signalanlage aus, fahren aber u.U. noch weiter, um die Fahrzeuge an einem geeigneten Ort zu wenden.
Die Sicherung der Straße ist ein Schutz für die Feuerwehleute vor dem fließenden Verkehr. So können wir uns gefahrloser bewegen, um schnell Gerätschaften aus dem Feuerwehrfahrzeug zu entnehmen. Außerdem brauchen einige Feuerwehrfahrzeuge auch in der Breite mehr Platz um arbeiten zu können, z.B. die Drehleiter. Auf Schnellstraßen und Autobahnen dienen die Einsatzfahrzeuge als "Puffer" für den Fall das ein Verkehrsteilnehmer die Unfallstelle zu spät erkennen sollte. Generell regeln nicht Feuerwehrleute den Verkehr, dies ist Aufgabe der Polizei, sie sichert lediglich ihren Einsatzraum.
Ganz klar: JA! Auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) sind Einsatzkräfte befugt, sogar Grundrechte der Bürger einzuschränken, wenn dies zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich ist. Insbesondere geht es dann bspw. um die Unversehrtheit der Wohnung, die Freiheit oder die Freizügigkeit der Person sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Im Klartext: wir dürfen auch ohne Erlaubnis Deine Wohnung betreten, uns u.U. gewaltsam Zutritt verschaffen, wenn es da drin bspw. brennt.
Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter, sowie Gemeinde- und Kreisbrandmeister werden in das Ehrenbeamten-Verhältnis berufen und können Vollstreckungsaufgaben wahrnehmen - auch Kreisbereitschaftsführer sind sog. Verwaltungsvollzugsbeamte. So können z.B. Platzverweise ausgesprochen oder andere, erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Früher war die Feuerwehr überwiegend mit dem Löschen von Bränden beschäftigt. Doch im Laufe der Zeit haben sich das Aufgabenfeld und die Zuständigkeit der Feuerwehr stark erweitert. Es werden viele verschiedene Gerätschaften je nach Art des Einsatzes benötigt. Diese können unmöglich auf einem einzigen Fahrzeug verlastet werden, denn das Fahrzeug muss weiterhin schnell und wendig sein, um nahezu überall hinzukommen.
Bei solchen Einsätzen arbeiten wir Feuerwehrleute mit den Kollegen des Rettungsdienstes eng zusammen. Um das Unfallopfer nicht noch mehr zu schädigen steht dabei eine verletztenorientierte Rettung im Vordergrund. Sogenannte "Crash Rettungen", also das schnelle Herausholen einer verletzten Person ohne besondere Rücksicht auf den Verletzten, kommen heute nur noch in Notfällen (z.B. wenn das verunfallte Fahrzeug brennt) vor. Generell entscheidet der Notarzt über die Art der Rettung - ist der Patient stabil, eine Wirbelsäulenverletzung kann aber nicht ausgeschlossen werden, bemüht man sich, den Patienten achsengerecht und schonend zu retten - das kann dann schon ein wenig länger dauern.
Sicherlich haben wir in der ein oder anderen Situation auch mal Angst, das ist absolut menschlich. Die Angst darf allerdings nicht soweit gehen, dass sich daraus eine Panik (Fehlverhalten) ergibt. Unsere Kameradinnen und Kameraden werden in der gesamten Ausbildung auf Extremsituationen geschult. Wir müssen stets wissen, was wir in welcher Situation zu tun haben. Da die Einsatzsituationen jedoch immer wieder anders sind, ist es unmöglich, auf alle Eventualitäten geschult und vorbereitet zu sein. Deshalb muss der Feuerwehrangehörige immer die Grundregeln beherrschen, damit er auch im Extremfall sich und Andere retten kann.
Die Ausrüstung unserer Einsatzkräfte, die "ins Feuer gehen" wiegt ca. 30 kg. In einem Innenangriff bewegen wir uns oft nur kriechend fort, weil die Sicht durch Brandrauch extrem eingeschränkt ist. Im Klartext heißt das, dass wir im wahrsten Sinne des Wortes die Hand nicht vor den Augen sehen. Deshalb können wir uns die Umgebung nur durch unsere übrigen Sinne vorstellen. Den Weg durch die unbekannte Wohnung ertasten wir uns. Dazu kommt, dass wir den mit Wasser gefüllten Schlauch hinter uns herziehen Die Feuerschutzkleidung, die übrigens auch im Hochsommer zu tragen ist und vor übermäßiger Wärmeeinwirkung schützen soll, ist so ausgelegt, dass man selbst bei Minustemperaturen und leichter Tätigkeit ins schwitzen kommen kann. Dazu kommt, dass gerade bei Bränden in geschlossenen Räumen Temperaturen im hohen 3stelligen Bereich oder mehr keine Seltenheit sind.
Wird ein Notruf in dem guten Glauben abgesetzt, dass ein Notfall vorliegt, dann trägt die jeweilige Samtgemeinde auch die Kosten - ungeachtet dessen, ob ein Eingreifen der Feuerwehr von Nöten war oder nicht. Die Rettung von Menschenleben ist immer kostenfrei, Brandeinsätze i.d.R. auch. Handelt es sich um vorsätzliche Brandstiftung und der Täter kann ermittelt werden, so muss der Täter für die Kosten des Einsatzes aufkommen. Absichtliche Fehlalarmierungen hingegen werden in Rechnung gestellt, ebenso wie Hilfeleistungen im nicht-öffentlichen Raum, wie bspw. das auspumpen voller Keller oder Beseitigung von Sturmschäden auf Privatgrundstücken - allerdings werden diese Kosten meist von Versicherungen übernommen. Die Kosten für Feuerwehreinsätze regeln die Samtgemeinden in ihren entsprechenden Kostensatzungen.